Neue Mindestlöhne im Dachdeckerhandwerk
Wie die Tarifpartner des Dachdeckerhandwerks beschlossen haben, ändern sich ab 2022 die tariflichen Mindestlöhne im Dachdeckerhandwerk in zwei Stufen. Danach gelten folgende Werte.
Arbeitnehmer/innen ohne abgeschlossene Berufsausbildung - Mindestlohn 1
Mindestlohn ab 1. Januar 2022: 13,00 Euro
Mindestlohn ab 1. Januar 2023: 13,30 Euro
Arbeitnehmer/innen mit abgeschlossener Berufsausbildung - Mindestlohn 2
Mindestlohn ab 1. Januar 2022: 14,50 Euro
Mindestlohn ab 1. Januar 2023: 14,80 Euro
Den Tarifvertrag Mindestlohn in der Fassung vom 16. Juli 2021 finden Sie hier.
Informationen zum gesetzlichen Mindestlohn finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).
Neue Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung
Gemäß Mitteilung der Bundesregierung vom 20.10.2021 gelten für die Beitragsberechnung in der gesetzlichen Rentenversicherung ab 01.01.2022 neue Einkommensgrenzen. Der Beitrag bemisst sich dann bis zu einem Höchstbetrag von 7.050,00 Euro im Monat in den alten und 6.750,00 Euro im Monat in den neuen Ländern. Für detaillierte Informationen klicken Sie bitte auf folgenden Link: Beitragsbemessungsgrenzen ab 2022.
In der Tarifliche Zusatz-Rente Plus werden die neuen Einkommensgrenzen berücksichtigt. Die Höhe der Zahlungen (Entgeltumwandlung) darf maximal 4 % der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung betragen. Das sind für das Jahr 2022 3.384,00 Euro jährlich bzw. 282,00 Euro monatlich.