Wichtige Änderungen ab 01.01.2023

Die Tarifvertragsparteien des Dachdeckerhandwerks haben Änderungen in drei Tarifverträgen vorgenommen. Darüber hinaus steigt der tarifliche Mindestlohn. Und die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung wurde angehoben.

Änderungen im Rahmentarifvertrag (RTV) (Auszug)

Die bisher geltende Staffelung des Urlaubsanspruchs in fünf Stufen wurde in eine 3-stufige Staffelung geändert.
Außerdem wurde beschlossen, dass der Arbeitnehmeranteil an der Winterbeschäftigungsumlage ausschließlich durch Abzug vom Lohn finanziert wird.
Den Volltext zu diesen Änderungen finden Sie in § 38 des RTV.


Änderungen im TV Berufsbildung (Auszug)

Die Erstattungsleistung für das dritte Lehrjahr wurde verdoppelt. Ausbildende Betriebe erhalten ab 01. Januar 2023 zwei Ausbildungsvergütungen, wenn der Lehrling das 3. Lehrjahr vollständig abgeschlossen und nachweislich eine angemessene Vergütung erhalten hat.
Den vollständigen Wortlaut zu dieser Regelung finden Sie in § 13, Absatz 1, Satz 1 des TV Berufsbildung.
Außerdem wurde § 6 - Fahrtkosten - neu gefasst bzw. ergänzt.


Überarbeitung des TV Tarifliche Zusatz-Rente

Der Tarifvertrag über eine Tarifliche Zusatz-Rente im Dachdeckerhandwerk wurde überarbeitet. Den ab 01.01.2023 gültigen Tarifvertrag finden Sie hier.


Anhebung der tariflichen Mindestlöhne

Die tariflichen Mindestlöhne steigen zum 01. Januar 2023. Detaillierte Informationen finden Sie in § 2 des TV Mindestlohn und auf unserer Seite zum Mindestlohn.


Neue Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung

Gemäß Veröffentlichung der Bundesregierung vom 12. Oktober 2022 gelten für die Beitragsberechnung in der gesetzlichen Rentenversicherung ab 01.01.2023 neue Einkommensgrenzen. Der Beitrag bemisst sich dann bis zu einem Höchstbetrag von 7.300 Euro im Monat in den alten und 7.100 Euro im Monat in den neuen Ländern. Für detaillierte Informationen klicken Sie bitte auf folgenden Link: Beitragsbemessungsgrenzen ab 2023.
 

Wichtige meldung

Beginn der Winterarbeitszeit 2024/2025

Von Anfang der 49. Kalenderwoche des laufenden Jahres bis Ende der 17. Kalenderwoche des kommenden Jahres gilt die Winterarbeitszeit, das heißt die…

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