Bundesweit einheitlicher Beitragssatz ab dem Meldemonat März 2025
Ab 1. März 2025 gilt bundeseinheitlich für das 13. Monatseinkommen der Beitragssatz von 6,2 %, so dass auch in den neuen Bundesländern der Gesamtbeitrag 12,40 % der Bruttolohnsumme beträgt.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite zum SOKA-DACH-Beitrag.
Änderungen im Tarifvertrag Teil eines 13. Monatseinkommens ab März 2025
Die Tarifvertragsparteien haben eine Erhöhung des Anspruchs Teil eines 13. Monatseinkommens bei gleichzeitiger Ost-West-Angleichung der Erstattungsleistung beschlossen. Die Höhe des vollen Anspruchs beträgt ab 1. März 2025 in allen Bundesländern 89 Stunden – statt wie bisher 81 bzw. 71 Bruttodurchschnittsstundenlöhne.
Außerdem werden Teilansprüche aus dem 13. Monatseinkommen künftig unabhängig davon gewährt, ob der Arbeitnehmer auf eigene Veranlassung aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden ist oder nicht.
Weitere Informationen finden Sie auf unsere Webseite zum 13. Monatseinkommen und im zugrundeliegenden Tarifvertrag.
Änderungen im Verfahrenstarifvertrag
Neben der Festsetzung des neuen Sozialkassenbeitrags wurden Änderungen bzgl. der monatlichen Beitragsmeldungen im Tarifvertrag über die Sozialkassenverfahren vorgenommen.
Weitere Informationen finden Sie im zugrundeliegenden Tarifvertrag.