uniFlex

  • Lebenslange Altersrente
  • Hinterbliebenenleistung in Form von Rente
  • Hinterbliebenleistung in Form einer einmaligen Leistung

Allgemein

Aus zwei mach eins! Zum 01.01.2023 hat SOKA-DACH den Tarif uniFlex eingeführt. Dieser Tarif bildet zum einen die Ansprüche aus der individuellen sowie die der zusätzlichen Altersversorgung ab. Auf diese Weise soll es für unsere Kunden einfacher werden einen Überblick über ihre Altersvorsorgesituation zu behalten.

Individuelle Altersversorgung
SOKA-DACH gewährt den gewerblichen Arbeitnehmern der Betriebe des Dachdeckerhandwerks über die gesetzlichen Leistungen der Deutschen Rentenversicherung hinaus weitere Leistungen im Rentenalter. Neben der solidarischen Altersversorgung der Rentenbeihilfe erhalten die Arbeitnehmer einen weiteren wichtigen vom Arbeitgeber finanzierten Baustein für die Altersversorgung. Mit dem Anspruch auf den Teil eines 13. Monatseinkommens entsteht ebenfalls ein Anspruch auf Gutschrift eines Beitrags in Höhe von 38 Durchschnittsstundenlöhnen (bei Vollanspruch), der in der individuellen Altersversorgung bei der Zusatzversorgungskasse als Rentenbaustein angelegt wird. Mit jeder weiteren Zahlung des Teils eines 13. Monatseinkommens kommt ein weiterer Baustein hinzu. So baut sich beständig eine attraktive Rente auf, die im Rentenalter von der Zusatzversorgungskasse gezahlt wird.

Gewerbliche Arbeitnehmer, die seit dem 01.01.2023 oder später im Dachdeckerhandwerk beschäftigt sind und erstmalig Ansprüche auf betriebliche Altersversorgung aufgrund der automatischen Aufnahme in das Versicherungsverhältnis erwerben, erhalten den Tarif uniFlex. Die Ansprüche der Arbeitnehmer, die in der Vergangenheit erworben wurden, werden weiterhin im Tarif Individuelle betriebliche Altersversorgung (ibAV) verwaltet.

Zusätzlichen Altersversorgung
UniFlex gilt auch für Neuabschlüsse ab 01.01.2023, die auf Grundlage des Tarifvertrags über eine Tarifliche Zusatz-Rente im Dachdeckerhandwerk (TV TZR) als Alternative zur  vermögenswirksamen Leistung abgeschlossen werden. Auf Verträge, die in der Vergangenheit abgeschlossen wurden, hat dies keine Auswirkungen. Die Verträge werden weiterhin fortgeführt. Weitere Informationen können dem Bereich der Tariflichen Zusatz-Rente entnommen werden.

Die erforderlichen Beiträge werden von den Arbeitgebern des Dachdeckerhandwerks aufgebracht, die hierfür einen tarifvertraglichen festgelegten Geldbetrag an die Zusatzversorgungskasse des Dachdeckerhandwerks abführen. Die Abführung des Beitrages endet spätestens zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherte Anspruch auf eine gesetzliche Rente hat.

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Geltungsbereich und Tarifvertrag

Zum betrieblichen Geltungsbereich zählen alle Dachdeckerbetriebe in der Bundesrepublik Deutschland, auch selbstständige Betriebsabteilungen.  

Zum persönlichen Geltungsbereich zählen alle gewerblichen Arbeitnehmer, die eine nach den Bestimmungen des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) versicherungspflichtige Tätigkeit in einem Dachdeckerbetrieb ausüben und SOKA-DACH angeschlossen sind. Der Geltungsbereich für die zusätzliche Altersversorgung umfasst ergänzend dazu Auszubildende, kaufmännische und technische Angestellte.

Die tarifvertragliche Grundlage ist in der individuellen Altersversorgung der Tarifvertrag über eine Altersversorgung für gewerbliche Arbeitnehmer im Dachdeckerhandwerk i. V. m. § 3 des Tarifvertrages über die Gewährung eines Teiles eines 13. Monatseinkommens für gewerbliche Arbeitnehmer im Dachdeckerhandwerk.

Grundlage der zusätzlichen Altersversorgung ist der TV TZR.

 

Arbeitgeber-Info

Nicht nur Ihre Arbeitnehmer profitieren, sondern auch Sie.  

Ihre Vorteile sind:

• Arbeitnehmerbindung
• minimaler Verwaltungsaufwand
• Kombination mit anderen Formen der betrieblichen Altersversorgung möglich

Im Fall der individuellen Altersversorgung bleibt bei einem Arbeitgeberwechsel innerhalb des Dachdeckerhandwerks die betriebliche Altersversorgung bei SOKA-DACH bestehen. Eine Ummeldung des Arbeitnehmers ist nicht erforderlich.

Und für die zusätzliche Altersversorgung  können Sie einen Antrag für den Tarif uniFlex (Teil-Altersversorgung aus dem TV TZR) anfordern. Das Antragsformular finden Sie hier.

Ergänzen Sie den Antrag um Datum, Unterschriften und Firmenstempel und senden uns den Antrag zurück. Nach Erfassung des Neuantrages erhalten Sie von uns den Versicherungsschein und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen zugeschickt.

Mit dieser von Ihnen finanzierten betrieblichen Altersversorgung steigern Sie Ihre Attraktivität als Arbeitgeber und die des ganzen Berufsstandes. 

Arbeitnehmer-Info

Individuelle Altersversorgung
Die Tarifvertragsparteien haben für Sie im Jahr 2010 die Möglichkeiten zum Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung geschaffen. Seinerzeit die erste historisch verpflichtende Form der Altersversorgung in der deutschen Wirtschaft, die für alle gewerblichen Arbeitnehmer einer Branche gilt.

Die Verbuchung der Beiträge erfolgt im Zusammenhang mit der Auszahlung des 13. Monatseinkommens automatisch. Es ist keine eigene Initiative notwendig. Und bei einem Arbeitgeberwechsel innerhalb des Dachdeckerhandwerks bleiben Ihre Ansprüche bestehen, sodass Beiträge anderer Betriebe den Anspruch weiter erhöhen.

Zusätzliche Altersversorgung
Sofern Sie einen zusätzlichen Vertrag gemäß dem TV TZR abschließen, erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber zusätzlich zum Bruttolohn monatlich – als Alternative für die vermögenswirksamen Leistungen – 33,23 € (Auszubildende 17,38 €). Unsere monatlichen Ansparbeträge sind damit knapp 30 % höher als bei vermögenswirksamen Leistungen.  

Sie haben Anspruch auf eine Zusatzrente. Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber an.

Ihre Vorteile sind:

• jeder Beitrag ist ein Baustein für die Rente
• größtmögliche Anlagesicherheit durch strenge Anlagevorschriften
• keine Provisionen für Vermittler
• keine Abschlusskosten
• keine Gewinnausschüttungen an Aktionäre

Wir informieren Sie einmal jährlich über die Entwicklung Ihrer Altersversorgung.

Wie Sie Leistungen beantragen können

Ihre Antragstellung beginnt mit der Zusendung des Rentenbescheids

Mögliche Leistungen aus der individuellen betrieblichen Altersversorgung (ibAV) werden nur auf Ihren Antrag hin gewährt. Da wir nicht wissen können, ab wann Sie eine Altersrente erhalten, müssen Sie aktiv werden und uns dies mitteilen.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie können jederzeit formlos einen Antrag auf Leistungen aus der ibAV stellen. Voraussetzung hierfür ist, dass uns der Rentenbescheid über den Erhalt einer Altersrente von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) eingereicht wird

Welche Unterlagen werden benötigt?

Reichen Sie uns zur Prüfung Ihrer Ansprüche bitte zunächst die Seiten des Rentenbescheides ein, aus denen ersichtlich ist, ab wann Sie welche Rente erhalten und ab wann die Anspruchsvoraussetzungen gegeben sind. In den meisten Fällen sind das die Seiten 1 und 2 des Rentenbescheids (siehe Musterbescheid). Sie können uns die Kopien des Bescheids als Brief oder als E-Mail zukommen lassen.

Wann und wie erhalte ich ein Antragsformular?

Anhand der Kopien des Rentenbescheids prüfen wir, ob Ansprüche auf Versicherungsleistungen bestehen. Wenn ein Anspruch besteht, erhalten Sie von uns ein vorbereitetes Antragsformular. In diesem Antragsformular machen Sie alle Angaben, die wir für die Leistungsbearbeitung benötigen. Werden noch weitere Unterlagen benötigt, fordern wir diese gleichzeitig mit an. Das Formular schicken Sie uns dann bitte ausgefüllt und unterschrieben zurück.

Stellen wir bei unserer Vorprüfung fest, dass Sie noch weitere Ansprüche aus bei uns bestehenden Altersvorsorgeprodukten haben, werden wir diese in dem Antragsformular berücksichtigen, so dass Sie in der Regel nur einmal einen Antrag stellen müssen.

Angebot einholen

Angebot für den Tarif uniFlex (Teil-Altersversorgung aus dem TV TZR)

Der Tarif uniFlex ist eine Alternative für die vermögenswirksamen Leistungen – für jeden Arbeitnehmer ein unverzichtbarer, vom Arbeitgeber finanzierter Baustein für die Altersvorsorge.

Individuelles Angebot einholen

Bankverbindung

Die Beiträge zur zusätzlichen Altersversorgung sind zum 15. des Folgemonats fällig. Um die Zahlungen zu erleichtern, bieten wir das SEPA-Lastschriftverfahren an. In unserem Service-&-Hilfe-Bereich haben Sie die Möglichkeit, online ein SEPA-Lastschriftmandat zu erstellen. Drucken Sie das erstellte Mandat bitte aus und reichen Sie es unterschrieben bei uns ein.

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